Ihr Antrag auf Projektförderung
Wir haben Ihnen auf der Seite Die Ziele der Stiftung die wissenschaftlichen Bereiche vorgestellt, die nach dem Satzungszweck der Stiftung gefördert werden können.
Die Vergabe von Fördermitteln kann durch die Stiftung ausgeschrieben werden. Der Stiftung können aber auch außerhalb einer Ausschreibung förderwürdige Projekte vorgestellt werden.
Anträge auf Gewährung von Fördermitteln müssen grundsätzlich den einschlägigen, dafür entwickelten Richtlinien entsprechen, beispielsweise den Vorgaben der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Namentlich muss der Antrag den Arbeitstitel, die Antragsteller, einen genauen Beschrieb des Projektes, den Stand der Forschungsarbeit und Art und Umfang der geplanten, zu fördernden Maßnahmen enthalten.
Je nach Art des Projektes kann aber auch zunächst eine Kurzfassung des Antrages auf Projektförderung genügen, um eine erste Sichtung und Prüfung anstellen zu können, ob das Projekt im Bereich der satzungsgemäßen Förderungsmöglichkeiten der Stiftung liegt.
Für die Antragsteller ist beizugeben eine Darstellung des wissenschaftlichen Werdeganges und ein Nachweis der bisherigen Veröffentlichungen.
Die Antragstellung ist für die Stiftung unverbindlich. Die Stiftung wird die Förderungswürdigkeit des Projektes, gemessen am wissenschaftlichen Gehalt und an den Statuten der Stiftung, prüfen bzw. durch Wissenschaftler begutachten lassen.
Den Antrag richten Sie an
Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research Germany
Langensalzastraße 1
30169 Hannover/Deutschland
E-Mail: info@cvs-foundation.org
Hier wird der Antrag bearbeitet und der vorbeschriebenen Prüfung zugeführt. Diese Prüfungszuständigkeit gilt unabhängig davon, ob Sie Fördermittel bei der Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research, Zürich/Schweiz, oder bei der Claudia von Schilling Foundation for Breast Cancer Research Germany, Hannover/Deutschland, beantragen.